An die Zahlung der am 01.10.2024 fälligen
Schmutzwassergebühren, Wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser, Fäkalschlammentsorgungsgebühren und Abwasserabgabe nach Personen
wird erinnert.
Wir bitten, diese Forderungen -soweit sie nicht gestundet sind oder keine SEPA-Lastschriftaufträge vorliegen- bis spätestens 10.10.2024 an die Verbandsgemeindekasse Prüm zu überweisen.
SEPA-Lastschriften werden von uns nur durchgeführt, wenn ein solcher Hinweis auf dem Steuerbescheid ersichtlich ist.
Ist die Zahlung nicht bis zum vorgenannten Termin erfolgt, müssen wir die Rückstände unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zwangsweise einziehen.
Bei Banküberweisung muss der Betrag spätestens an dem obengenannten Tag der Kasse portofrei zugegangen sein. Die Überweisung muss daher rechtzeitig, in der Regel mindestens zwei Tage vorher, erfolgen.
Diese öffentliche Mahnung findet ihre Rechtsgrundlage im Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz von Rheinland-Pfalz.
Prüm, den 01.10.2024
Verbandsgemeindekasse Prüm
als Vollstreckungsbehörde