Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.  

    Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO). 

    Sollten Sie mit ihrem Gastronomiebetrieb regelmäßig an einer bestimmten wiederkehrenden Veranstaltung teilnehmen wollen (z.B. an einem jährlich stattfindenden Volksfest), gibt es grundsätzlich eine Alternative zur wiederholten Beantragung einer Gestattung. Sofern sich weder an den räumlichen Gegebenheiten noch an der Betriebsart Ihres Geschäfts etwas ändert, kommt eine Dauererlaubnis in Betracht. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis besagt allerdings nichts über die Vergabe eines Standplatzes auf der jeweiligen Veranstaltung. 

    Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis. 

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Prüm

    Wir möchten darum bitten, dass Anträge auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden, um alle erforderlichen Stellen vor Erteilung der Genehmigung beteiligen zu können.

    Bitte beachten:

    Zusätzlich müssen alle Betreiber/innen einer Versammlungsstätte bei Veranstaltungen ab sofort eine sog. Bewertungsmatrix zur Ermittlung der Notwendigkeit und ggf. der Stärke einer erforderlichen Brandsicherheitswache abgeben (§ 41 Versammlungsstättenverordnung – VStättVO -).

    Die Vorschriften der VStättVO gelten nicht für Fliegende Bauten (Festzelte).


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Prüm

    Ein Antragsformular finden Sie hier:  Antrag auf Erteilung einer Gestattung

    Zusätzlich müssen alle Betreiber/innen einer Versammlungsstätte bei Veranstaltungen eine sog. Bewertungsmatrix zur Ermittlung der Notwendigkeit und ggf. der Stärke einer erforderlichen Brandsicherheitswache abgeben (§ 41 Versammlungsstättenverordnung – VStättVO -).

    Eine Bewertungsmatrix finden Sie hier

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.

  • Rechtsgrundlage

    § 12 Gaststättengesetz (GastG) 

  • Anträge / Formulare