Standesamt-Personenstandswesen, behördliche Namensänderung (öffentlich-rechtliche Namensänderung), Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach dem Bestattungsgesetz, Kirchenaustritte,
Standesamt-Personenstandswesen, behördliche Namensänderung (öffentlich-rechtliche Namensänderung), Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach dem Bestattungsgesetz, Kirchenaustritte
Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.
Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.
Personalausweis bzw. Reisepass
Es fallen Gebühren in Höhe von 10,00 Euro an.
Gebühr: 10,00 €