Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.
Förderungen:
Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):
Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 30 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 20.452 Euro. Bei nachgewiesener besonderer Bedürftigkeit kann der Zuschuss auf bis zu 60 v.H. der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 25.565 Euro, angehoben werden. Für Vorhaben, die
kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.
Keine Förderungen:
Nicht gefördert werden Vorhaben,
Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die jeweils zuständige Kreisverwaltung.
Anträge Privater sind über die Ortsgemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltung an die zuständige Kreisverwaltung zu stellen.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten Anträge jedoch möglichst frühzeitig im Jahr stellen, da die Fördermittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.
Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.