Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Antragsaufnahme Hilfe in besonderen Lebenslagen, Rente
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Antragsaufnahme Hilfe in besonderen Lebenslagen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Wir sind für Sie da !
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Mitarbeiter*innen des Sozialamtes. In einem persönlichen Gespräch lernen wir Ihre persönliche Situation kennen und können Sie daraufhin bestmöglich über Ihre individuellen gesetzlichen Ansprüche beraten und die weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen einleiten.
Wenden Sie sich frühzeitig an uns, damit Sie keine Antragsfristen versäumen.