Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
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Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Keine.
Keine.