Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Zuständig für die Blindenhilfe ist die
Kreisverwaltung des
Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1
54634 Bitburg/Eifel
Telefon: 06561 - 15 0
Fax: 06561 - 15 1000
E-Mail: info@bitburg-pruem.de
keine
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Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2020 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 765,43 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 383,37 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.