Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern Waren aller Art feilbietet.
Ein Jahrmarkt wird auf Antrag festgesetzt. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sog. Marktprivilegien, d. h. Freistellung von bestimmten -zumeist gewerbe- und arbeitsrechtlichen - Beschränkungen.
Jahrmarkt:
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde).
Die Festsetzungsgebühr wird nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgesetzt. Die Kosten werden nach Sach- und Zeitaufwand berechnet
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
Die Festsetzung eines Jahrmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung. (11 Abs. 2 LMAMG).