Standesamt-Personenstandswesen, behördliche Namensänderung (öffentlich-rechtliche Namensänderung), Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach dem Bestattungsgesetz, Kirchenaustritte,
Standesamt-Personenstandswesen, behördliche Namensänderung (öffentlich-rechtliche Namensänderung), Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach dem Bestattungsgesetz, Kirchenaustritte
Zuständig:
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.