Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob eine Melderegisterauskunft für private oder gewerbliche Zwecke eingeholt wird.
Bei größerem Verwaltungsaufwand wie zum Beispiel bei Rückgriff auf Daten von Personen, die seit über zehn Jahren tot sind oder nicht mehr in der Gemeinde wohnen, kann sich die Gebühr erhöhen.
Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.