Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
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Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnisitz hat.
Es ist zwingend erforderlich, dass bei Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter persönlich anwesend ist und den Antrag unterschreibt.