Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
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Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)