Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
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Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden und diesen dort vorzulegen.