Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50 €
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Gebühr: 60,00 €
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 €
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren
Gebühr: 82,00 €
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
4 Wochen.