Einwohnermeldewesen, Personalausweise, Reisepässe, Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Führerscheine
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Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.