Außenansicht Rathaus Prüm

Karnevalsumzüge im Bereich der Verbandsgemeinde Prüm


Die Vorbereitungen für die Karnevalsumzüge haben vielerorts bereits begonnen. Daher möchten wir auf die geltenden Regelungen hinweisen.

Für alle Umzüge im Bereich der Verbandsgemeinde Prüm gilt, dass Gruppen, die mit einem Wagen am Karnevalsumzug teilnehmen möchten, die Regelungen des „Merkblattes über die Ausrüstung, und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ zu beachten haben.

Es dürfen nur Fahrzeuge (Zugfahrzeuge und Anhänger) eingesetzt werden, die über eine Betriebserlaubnis bzw. ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung verfügen und die verkehrssicher sind. Die Verkehrssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit wesentlicher Veränderung ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. von einem Prüfsachverständigen eines benannten Technischen Dienstes in einem Gutachten unter Berücksichtigung des v.g. Merkblattes zu bescheinigen.

Für jedes eingesetzte Fahrzeug (Zugfahrzeug und Anhänger) muss eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bestehen, die Versicherungsschutz für Fahrten/Umzüge anlässlich einer örtlichen Brauchtumsveranstaltung gewährleistet.

Das o. g. Merkblatt kann hier herunter geladen oder telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Ordnungsamt, unter Tel: 06551 / 943-104 angefordert werden.

Veranstalter der Karnevalsumzüge sind verpflichtet, nur Wagen zuzulassen, die über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen und bei denen die Verkehrssicherheit bescheinigt wurde.

Es ist wichtig, dass Gruppen, die mit einem Wagen am Umzug teilnehmen möchten, bereits frühzeitig Kontakt mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen aufnehmen. Hierdurch ist zum einen gewährleistet, dass der Sachverständige weiß, von welchen Wagen eine Abnahme erfolgen soll und die Gruppe weiß, wie lange sie für den Wagenbau bis zur Abnahme Zeit hat.

Ggfs. können sich Gruppen zusammenschließen, damit Kosten (z. B. für die Anfahrt des Gutachters) gespart werden.

Der Nachweis über die Betriebserlaubnis/das Gutachten und die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit bzw. eine Kopie hiervon sind zusammen mit der Anmeldung an den Karnevalsverein zu senden, bei dem die Gruppe am Umzug teilnehmen will. Liegen die Unterlagen dem Veranstalter nicht rechtzeitig vor, so wird der Zugwagen von der Teilnahme ausgeschlossen.

Verbandsgemeinde Prüm
- örtliche Ordnungsbehörde -