Rente/ Rentenversicherung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
    Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Formulare bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Prüm

    Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Prüm ( im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm).

    Termine 2023 ( jeweils Dienstags):

    ► 28.02.2023 (ausgebucht)

    ► 25.04.2023 (ausgebucht)

    ► 20.06.2023 (ausgebucht)

    ► 22.08.2023 (ausgebucht)

    ► 31.10.2023 (ausgebucht)

    ► 05.12.2023 (ausgebucht)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsformulare sind kostenfrei.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter
     


An wen muss ich mich wenden?

Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei

  • den Rentenversicherungsträgern,
  • ihren Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter)
  • dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Diese stellen auch die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an. 
Zur Entgegennahme und Weiterleitung Ihres Antrages können Sie sich darüber hinaus auch an die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeindebehörde wenden.
Anträge können auch bei allen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende