Steueridentifikationsnummer (IdNr.) zuteilen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Steueridentifikationsnummer identifiziert Sie im Besteuerungsverfahren. Durch die Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.

    Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

    Jedes neugeborene Kind sowie jede neue Bürgerin und jeder neue Bürger bekommt bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

    Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Es wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.

    Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Prüm

    Sie können bei unserem Einwohnermeldeamt die Ausstellung einer Bescheinigung über die im Melderegister eingetragene Steuer-ID beantragen. Dabei kann die erstmalige Beantragung gebührenfrei und online erfolgen. Sollten Sie über die erstmalige Beantragung hinaus eine weitere Bescheinigung benötigen, ist diese gebührenpflichtig. Hierzu bitten wir Sie, sich an das Einwohnermeldeamt zu wenden.

      

  • Teaser

    Jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland wird automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. 

  • Verfahrensablauf

    Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie automatisch:

    • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
    • Falls Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht auffinden können, dann finden Sie die Nummer in der Regel auch
      • im Einkommensteuerbescheid,
      • auf der Lohnsteuerbescheinigung oder
      • im Informationsschreiben des Finanzamtes.
    • Über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern können Sie die Nummer auch erneut anfordern.
    • Sie erhalten die Nummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.
  • Zuständige Stelle

    Bundeszentralamt für Steuern
    An der Küppe 1
    53225 Bonn

    Telefon: 0228 4060
    Telefax: 0228 4062661
    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Telefon (Steuerliches Info-Center): 0228 4061240
    Telefax (Steuerliches Infocenter): 0228 4063200

    Anrufzeiten
    Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr

  • Voraussetzungen

    keine

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    rund 4 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: ja (bei Verlust)
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein


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An wen muss ich mich wenden?

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon: 0228 406-0
Telefax: 0228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

Telefon (Steuerliches Info-Center): 0228 4061240
Telefax (Steuerliches Infocenter): 0228 4063200

Anrufzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Zuständige Abteilungen

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