Neues Namensrecht zum 01.05.2025

  • Leistungsbeschreibung

    Zum 1. Mai 2025 wird das Namensrecht flexibler und bietet mehr Freiheiten. Denn dann tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Privatrechts in Kraft. 

    Ehepaare und Lebenspartner sowie deren Kinder erhalten damit zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung und Namensänderung.

    Wichtig: Das Gesetz gilt grundsätzlich erst für Geburten oder Ehen, die sich ab dem 1. Mai 2025 ereignen! Dennoch ermöglicht das neue Recht auch in vielen anderen Fällen, bestehende Namen anzupassen. 

    Die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz enthält  detaillierte Informationen zum neuen Namensrecht


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