Verwaltungsvollstreckungen
Leistungsbeschreibung
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten, mit denen
- eine Geldleistung (z.B. ein Bußgeld),
- eine sonstige Handlung (z.B. die Beseitigung eines baurechtswidrig errichteten Gebäudes),
- eine Duldung (z.B. die Pflicht, das Betreten eines Grundstücks zu erlauben) oder
- ein Unterlassen (z.B. einen untersagten Gewerbebetrieb fortzuführen)
gefordert wird.
Daneben ist in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvollstreckung auch aus Urkunden über öffentlich-rechtliche Ansprüche und wegen bestimmter privatrechtlicher Forderungen zulässig.
Zuständige Stelle
Name und Anschrift der Vollstreckungsbehörde ergeben sich aus dem Verwaltungsakt oder der Zahlungsaufforderung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenart und -höhe hängt davon ab, welche Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall angewendet werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Soweit Vollstreckungsmaßnahmen selbst Verwaltungsakte sind oder nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz als solche gelten, können sie mit den allgemeinen Rechtsbehelfen angefochten werden.
Kurztext
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen der Träger öffentlicher Verwaltung oder von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird.
Anträge / Formulare

