Informationspflicht Sozialamt

Besondere Informationen für den Datenschutz im Sozialamt

Besondere Information für den Bereich des Sozialamtes der Verbandsgemeinde Prüm nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)

Verbandsgemeindeverwaltung Prüm

Tiergartenstraße 54

54595 Prüm

+49 6551 943-0

Datenschutzbeauftragter

Wolfram Probst

Verbandsgemeindeverwaltung Prüm

Tiergartenstraße 54

54595 Prüm

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Das Sozialamt erfasst und verarbeitet Ihre Daten im Rahmen der Beantragung von Leistungen, soweit dies aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch und §§ 3 und 5 Landesdatenschutzgesetz. Die erfassten Daten sind solange erforderlich aufzubewahren. Herausgegeben werden dürfen die Daten der Sozialämter an andere Sozialämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte usw. nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 ABs. 1 llet. e DSGVO; Übermittlung an Drittland (ARt. 13 ABs. 1 lit. f DSGVO)
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet.

Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur für die Dauer der Bearbeitung. Es gelten unterschiedliche Löschfristen. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem SGB I und SGB X ergeben. Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation können bis zu 30 Jahre betragen.

Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.
  • Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden. Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
    - insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
    - für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
     - wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
     - oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des  Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen,    soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient. Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet.
  • Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Hintere Bleiche 34

55116 Mainz

+49 6131 208-2449

+49 6130 208-2497