Elektronische Kommunikation "Virtuelle Poststelle"
Die Verbandsgemeinde Prüm bietet Ihnen die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung. Hierfür benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur, die mit der handschriftlichen Unterschrift in den meisten Fällen gleichgestellt ist. Wenn Sie mit uns rechtsverbindlich auf elektronischem Wege kommunizieren möchten, nutzen Sie bitte die virtuelle Poststelle (VPS) des rlp-Service(www.rlp-service.de).Die Kommunikation über E-Mail ist ebenfalls möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere elektronischen Kommunikationsregeln auf dieser Seite.
Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Verbandsgemeinde Prüm bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß§ 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Verbandsgemeinde Prüm eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Prüm und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: poststelle@vg-pruem.de. Formfreie E-Mails können zudem auch an alle auf www.pruem.de angebotenen oder auf Briefköpfen der Verbandsgemeinde ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesendet werden. Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass die zugesendeten elektronischen Dokumente eine vollständige Absenderadresse enthalten. Außerdem bieten wir die Möglichkeit, für ausgewählte Anliegen interaktive Online-Formulare zu nutzen. Für eine formgebundene Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) müssen Sie Ihr Dokument mit einer so genannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz(SigG) versehen. Ein solches signiertes Dokument müssen Sie an die „virtuelle“ Poststelle der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm übertragen. Für qualifiziert signierte Dokumente und die formgebundene Kommunikation steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle (VPS) zur Verfügung: vps@vg-pruem.rlp
Formate
Möchten Sie Dateien an die Verwaltung übertragen oder senden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:
- Acrobat Reader ab Version 6.0 (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Office Dateien (.doc / .docx / .xls / .xlsx, etc.)
- Tagged Image Format (.tif)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg, .jpg)
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir derzeit nur Verfahren, die den aufgeführten Anforderungen entsprechen, zulassen können. Sofern Sie andere Verfahren verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt. Sofern Sie abweichende Dateiformate oder Dateien mit Makros verwenden, kann Ihr Dokument nicht entgegen genommen und verarbeitet werden. Sollten Ihre Dokumente von uns nicht lesbar sein, ein nicht zugelassenes Dateiformat oder Signatur enthalten oder in sonstiger Weise nicht bearbeitbar oder ungültig sein, werden wir Sie umgehend über diesen Umstand informieren.
Verschlüsselung Ihrer Dokumente
Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service(www.rlp-service.de) registrieren. Eine Versendung von Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist. Zur Registrierung wählen Sie bitte unter www.rlp-service.de den Menüeintrag „Registrieren rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm und andere Landes- und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden können. Um diese Nachrichten zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter www.rlp-service.de.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der EDV- Abteilung unter der Rufnummer 06551/943-405 oder per E-Mail unter EDV@vg-pruem.de zur Verfügung
Rechtlicher Hinweis
Die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Rechtsbehelf
Widerspruch in elektronischer Form gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen
Sie können Ihren Widerspruch schriftlich einlegen oder ihn direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm zur Niederschrift mündlich vortragen. Daneben haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihren Widerspruch in elektronischer Form einzulegen. Dabei verweisen wir auf die weiter oben veröffentlichten Grundsätze der elektronischen Kommunikation.
Bitte beachten Sie: Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Form nicht !!!
Elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur
Sie übersenden Ihren Widerspruch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Diese Signatur ist die elektronische Entsprechung zu Ihrer Unterschrift. Dabei ist die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm ermöglicht, nicht zulässig.
Um eine Dokument derart zu signieren, benötigen Sie eine Signaturkarte, ein Signaturkartenlesegerät und die passende Signatursoftware. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
Ein elektronisches Dokument, das Ihren Widerspruch enthält und diesen technischen Vorgaben entspricht, können Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm dann per E-Mail zukommen lassen: vps@vg-pruem.rlp
Gesetzliche Grundlagen:
§ 36a Absatz 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) Erstes Buch (I)
§ 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)

