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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Verbandsgemeinde Prüm zum Coworking Space “Schreibtisch in Prüm” 

Gültig ab 01. Januar 2023

§ 1 Allgemeines

  1. Der Coworking Space “Schreibtisch in Prüm“ war ein Pilotprojekt in den Jahren 2017 bis  2022 zur Erkundung und Anpassung von urbanen Arbeitsmodellen in ländlichen Kleinstädten und Grundzentren.
  2. Das Pilotprojekt wurde von der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e.V. (EA) als praktischer Feldversuch unter realen Marktbedingungen im mehrjährigen Handlungsfeld „Digitalisierung in der Kommunalentwicklung“ durchgeführt. Die Verbandsgemeinde Prüm und der Eifelkreis Bitburg-Prüm waren lokale Projektpartner.
  3. Zum 01.01.2023 hat die Verbandsgemeinde Prüm die Trägerschaft übernommen.
  4. Das Projekt spricht Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Freiberufler in der Region an und bietet ihnen die Möglichkeit zur Telearbeit und Zusammenarbeit in einem Mietbüro mit Einzelarbeitsplätzen . Dazu wird ein kommunales Leerstandsgebäude genutzt, das vom Eifelkreis Bitburg-Prüm für das Pilotprojekt bereitgestellt und von der EA für das Projekt eingerichtet wird.
  5. Das Pilotprojekt erkundet, ob mit Coworking das Arbeitsleben u.a. für Pendler oder Arbeitnehmer mit zu betreuenden Angehörigen (Kinder, Kranke, Alte) oder Unternehmensgründern oder Urlauber erleichtern kann und welche Anforderungen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Einzelunternehmern an ein entsprechendes Arbeitsumfeld gestellt werden. Das Pilotprojekt wertet die Auswirkungen auf eine lokale kommunale Entwicklung aus. Eine Fortsetzung des Betriebs nach dem Pilotprojekt soll geprüft und ermöglicht werden, ist aber keine Bedingung für den Testbetrieb.
  6. Im Coworking Space können von Unternehmen und Privatpersonen Arbeitsplätze in einer Büro-Infrastruktur mit Monatstickets gebucht werden. Von ihnen als Nutzer wird die Teilnahme an der wissenschaftlichen Auswertung erwartet.
  7. Als Ergebnis des Pilotprojekts soll ein übertragbares, wirtschaftlich rentables und modellhaftes Geschäftsmodell für rheinland-pfälzische Kommunen erstellt werden.
  8. „Anbieter“ ist die Verbandsgemeinde Prüm; „Nutzer“ ist der jeweilige Vertragspartner; „Coworking Space Prüm (CP)“ befindet sich im Gebäude Kalvarienbergstraße 4 in Prüm (Eifel).
  9. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Nutzer. Geschäftsbedingungen des Nutzers sind unwiderruflich ausgeschlossen.
  10. Nutzer des Coworking Space Prüm kann entweder eine natürliche (Privatperson) oder eine juristische Person (z.B. Unternehmen, Verwaltung) sein. Eine juristische Person kann die CP-Nutzung für wechselnde Beschäftigte vereinbaren, wobei die jeweiligen Namen und Anschriften dem Anbieter zur Verfügung zu stellen sind.

§ 2 Leistung des Anbieters

  1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Anbieters für den Nutzer ist die Bereitstellung eines Büroarbeitsplatzes im Gebäude in Prüm, Kalvarienbergstraße 4 (Coworking Space Prüm – CP) einschließlich einer Internetnutzung (LAN und W-LAN), den in § 5(1) benannten Leistungen, die zeitlich befristete Nutzung des Besprechungsraums.
  2. Ein vom Anbieter dem Nutzer zur Verfügung gestellter Büroarbeitsplatz umfasst Tisch, Büroarbeitsstuhl, Schreibtischlampe, Stromanschluss sowie LAN- und WLAN-Zugang.
  3. Der Anbieter bietet dem Nutzer an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 21 Uhr Zugang zum CP (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage, z.B. Ostermontag).

§ 3 Vertrag und Zahlungen

  1. Die Vertragspartner müssen mindestens 18 Jahre sein. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Nutzungsrechte sind an den Vertragspartner gebunden und nicht auf eine andere Person übertragbar.
  2. Das Pilotprojekt soll reale Marktbedingungen erkunden, d.h. es wird u.a. auch der Marktwert ausgewertet. Ein kostenfreies Angebot ist daher im Projekt nicht vorgesehen. Die angebotenen Preise und der Nutzungsvertrag berücksichtigen, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt, bei dem vom Nutzer die regelmäßige Teilnahme an Befragungen für die wissenschaftliche Begleitung erwartet wird.
  3. Vertragsbeginn ist jeweils der 1. oder 15. eines Monats. Die Vertragslaufzeit beträgt
    – jeweils 1 Monat (bei Beginn zum 1. eines Monats) oder
    – 1,5 Monate (bei Beginn zum 15. eines Monats)
    – und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat.
  4. Der Vertrag gilt bis zu seiner Kündigung in Textform (Brief, Mail, etc.).
  5. Der Vertragsschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung, z.B. E-Mail, durch den Anbieter an den Nutzer.
  6. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
  7. Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer dem Anbieter zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner beim Anbieter hinterlegten Daten unverzüglich anzuzeigen. Unwahre Angaben des Nutzers berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung, welche einen Schadensersatzanspruch auslöst bis zum hypothetischen Vertragsende nach ordentlicher Kündigung.
  8. Die Zahlung der ersten Monatsrate wird unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Alle weiteren Zahlungen sind jeweils ohne Abzug bis zum 3. eines Monats fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend.
  9. Es steht dem Anbieter frei, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Kündigung

  1. Die Kündigungsfrist beträgt für Anbieter und Nutzer 14 Tage zum Monatsende (Posteingang). Alle Kündigungen bedürfen der Textform (Brief, Mail, etc.).
  2. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt.
  3. Verträge können vom Anbieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt.[1]
  4. Der Anbieter ist im Fall einer fristlosen Kündigung berechtigt, dem Nutzer den Zutritt zum CP sofort zu untersagen. Der Anbieter ist im Falle einer fristlosen außerordentlichen Kündigung dazu berechtigt, vorausbezahlte Beiträge des Nutzers einzubehalten, und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 5 Tarife

  1. Der Anbieter bietet folgende monatlichen Nutzungsmodelle (Tarife) an:
    a) 1-Tages-Tarif
    b) 5-Tage-Tarif
    c) Unternehmens-Tarif
  2. Der Tarif „1-Tag“ gilt für einen Nutzer (Person) und beinhaltet die Nutzung eines wechselnden Büroarbeitsplatzes an einem vertraglich festgelegten Tag pro Woche und die Teilnahme an moderierten Treffen der Coworker-Gemeinschaft (Fachaustausch und Teilnahme an der Fokus-Gruppe im Rahmen der wissenschaftlichen Projektbegleitung) an drei Terminen von jeweils rund 180 Minuten. Es besteht in diesem Tarif nicht die Möglichkeit private Unterlagen am Arbeitsplatz außerhalb der Öffnungszeiten zu belassen. Auch eine juristische Person kann die CP-Nutzung für eine Person vereinbaren.
  3. Der Tarif „5-Tage“ gilt für einen Nutzer (Person) und beinhaltet die Nutzung eines festgelegten („eigenen“) Büroarbeitsplatzes an 5 Wochentagen, die Möglichkeit, Unterlagen an dem Arbeitsplatz auch außerhalb der Öffnungszeiten zu belassen und die Teilnahme an den moderierten Treffen der Coworker-Gemeinschaft (Fachaustausch und Teilnahme an der Fokus-Gruppe im Rahmen der wissenschaftlichen Projektbegleitung) an drei Terminen von jeweils rund 180 Minuten. Auch eine juristische Person kann die CP-Nutzung „5-Tage“ für eine Person vereinbaren.
  4. Der Tarif „Unternehmen“ gilt für Unternehmen und beinhaltet die Nutzung eines festgelegten („eigenen“) Büroarbeitsplatzes durch täglich jeweils einen von maximal drei vorab benannten Beschäftigten des Unternehmens an 5 Wochentagen und die Teilnahme an den moderierten Treffen der Coworker-Gemeinschaft (Fachaustausch und Teilnahme an der Fokus-Gruppe im Rahmen der wissenschaftlichen Projektbegleitung) an drei Terminen von jeweils rund 180 Minuten. Unterlagen können auch außerhalb der Öffnungszeiten an dem Arbeitsplatz bleiben.
  5. Ungenutzte CP-Tage verfallen, d.h. sie sind nicht auf andere Wochentage übertragbar.

§ 6 Nutzung und Verhalten

  1. Die Arbeitsplätze dürfen vom Nutzer nur für den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Anbieter zur sofortigen und fristlosen Kündigung. Der Nutzer darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit der Nutzung des CP nur unter dem im Vertrag angegebenen Unternehmen ausüben. Eine Ausübung für ein anderes Unternehmen oder unter einem anderen Namen ist – auch wenn die ausübenden Personen identisch sind – nicht gestattet.
  2. Die Arbeitsplätze des Tarifs „1-Tag“ müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Nutzer komplett geräumt werden.
  3. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
  4. Der Eingangsbereich des Coworking Spaces wird aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht. Die Daten werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht.

§ 7 Verbotene Nutzungen

  1. Ein Vertrag gilt nur zwischen Anbieter und Nutzer und kann nicht übertragen werden. Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Nutzers ist ausgeschlossen.
  2. Die Räume, die Adresse und die Datenleitung dürfen nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden oder Zwecken, die eine Straftat darstellen oder eine zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Dazu gehören insbesondere auch die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden des Anbieters führen, hat der Nutzer dem Anbieter diesen Schaden zu ersetzen und stellt bereits jetzt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstiger Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Nutzer im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.
  4. Der Nutzer hat Rücksicht auf andere Nutzer zu nehmen. Insbesondere Lärm und Geruch sind zu vermeiden. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude und auf dem Außengelände untersagt. Der Nutzer darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen o.ä. im CP anschließen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen.
  5. Der Nutzer ist nicht berechtigt Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar, auf zu stellen oder Schilder an zu bringen oder Mobiliar zu verändern oder etwas an den Wänden zu befestigen. (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind dem Nutzer nicht erlaubt. Auf Verlangen vom Anbieter ist der Nutzer zur sofortigen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Nutzers besteht nicht – auch dann nicht, wenn der Anbieter auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch den Anbieter zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten hat der Nutzer zu tragen.
  6. Dem Nutzer ist bekannt, dass das CP jährlich zwischen dem 24.12. und 1.1. geschlossen ist. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts.
  7. Es ist dem Nutzer untersagt, die zur Verfügung gestellten Schlüsseltransponder oder sonstige Zugangsberechtigungen Dritten zur Benutzung zu überlassen. Die Untervermietung an Dritte durch den Nutzer ist ausgeschlossen. Es ist dem Nutzer untersagt, Dritte mit in die Räume zu bringen, ausgenommen zu Besprechungen in dem Besprechungsraum.
  8. Der Anbieter darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzer, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze ausgeschlossen wird.
  9. Der Anbieter stellt dem Nutzer die technische Gegenstände (Drucker usw.) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem dafür verantwortlichen Nutzer berechnet.
  10. Der Aufenthalt im Gebäude und auf dem Gelände ist nur zum Zweck der Nutzung des Coworking Space gestattet.

§ 8 Datenschutz

  1. Sämtliche Daten werden durch den Anbieter sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
  2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten vom Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden.
  3. Der Nutzer willigt in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein.
  4. Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Anbieter verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers (vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmeregelungen).
  5. Der Zugang zum Coworking Space wird videoüberwacht. Die Daten werden 30 Tage gespeichert und anschließend gelöscht.

§ 9 Nutzungsverhalten im Internet

  1. Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, alle Gesetze und Richtlinien bei der Internetnutzung einzuhalten und Gesetzesverstöße an den Anbieter zu melden.
  2. Der Nutzer ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
  3. Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden beim Anbieter führt, hat der Nutzer dem Anbieter diesen Schaden zu ersetzen. Der Anbieter behält sich für diesen Fall zudem fristlose Kündigungen vor.
  4. Der Nutzer bestätigt dem Anbieter, dass er die Dienste und Infrastruktur von für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
  • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-Email, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich)
  • Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des CP.
  • Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur.
  • Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung
  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
  • Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten
  • Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur im CP
  • Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren Emailadressen, ohne deren Zustimmung
  • Angabe von falschen Identitätsdaten.

§ 10 Haftung und Gewährleistung

  1. Der Anbieter übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
  2. Der Anbieter haftet nur für diejenigen Schäden, die dem Nutzer durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens des Anbieters oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Die Haftung für mittelbare Schäden und für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.
  3. Der Anbieter haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände. Ebenso haftet der Anbieter nicht bei Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
  4. Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und als funktionsfähig anerkannt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
  5. Gegenstände, die der Nutzer in die Räumlichkeiten des Anbieters einbringt sind nicht durch den Anbieter versichert. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Nutzer.
  6. Der Nutzer ist verpflichtet jeden Schadensfall, für den er den Anbieter ersatzpflichtig machen will, unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform anzuzeigen.
  7. Dem Nutzer ist bekannt, dass im Hause regelmäßig Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Der Nutzer erklärt die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen kurzfristigen Beeinträchtigungen (2 Stunden) am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern der Anbieter diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  8. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Anbieter unterbleiben. Sofern dem Anbieter von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, kann er das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer unverzüglich kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem Anbieter die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Anbieter von Dritten infolge einer Rechtsverletzung durch den Nutzer in Anspruch genommen wird.

§ 11 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

  1. Der Nutzer hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand und gereinigt an den Anbieter zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Anbieter vollumfänglich zu ersetzen.
  2. Der Nutzer hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften, Schlüsseltransponder an den Anbieter zurück zu geben. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Anbieter die Arbeitsplätze öffnen und reinigen.
  3. Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er dem Anbieter für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
  4. Gegenstände, die nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückgelassen werden, werden sieben Tage nach Vertragsende aus den Räumen vom Anbieter auf Kosten des Nutzers entfernt und entsorgt.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Der Anbieter behält es sich vor, diese AGB zu ändern.
  2. Der ausschließliche Gerichtsstand ist unwiderruflich der Sitz des Anbieters in Prüm.

[1] Gründe für eine fristlose, außerordentliche Kündigung können u.a. sein:

  • zweimal einwöchiger Verzug mit Zahlungen,
  • die nicht rechtzeitige erfolgte Zahlung einer vereinbarten Sicherheitsleistung,
  • Verstöße gegen die Hausordnung oder diese AGB,
  • die Nutzung der Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu einem nicht vertragskonformen Zweck,
  • die Überlassung des Arbeitsplatzes oder der zur Verfügung gestellten Schlüsseltransponder an Dritte,
  • Untervermietung,
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren,
  • die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.