Ab dem 05.10.2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee, VoP).
Für alle Zahlungen an die Verbandsgemeinde Prüm, das Verbandsgemeindewerk Prüm, die angehörigen Ortsgemeinden, die Stadt Prüm, das Haus der Jugend, die Volkshochschule, die Tourist-Information Prümer Land, den Naturpark Nordeifel, das Konvikt, die Jugendlager Prüm, Bleialf und Schönecken sowie die Jagd- und Fischereigenossenschaften, muss als Empfänger
„Verbandsgemeinde Prüm“
angegeben werden - sonst drohen Verzögerungen. Ziel ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.
Die Bankverbindungen der Verbandsgemeinde Prüm lauten:
Kreissparkasse Bitburg-Prüm IBAN: DE22 5865 0030 0050 0028 07
Volksbank Trier-Eifel eG IBAN: DE07 5866 0101 0006 7147 50
Raiffeisenbank Westeifel EG IBAN: DE09 5866 1901 0005 0000 18
Die Verbandsgemeindekasse Prüm empfiehlt die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens - so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Überweisungen manuell ausgefüllt werden müssen. So werden Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen vermieden.


