Hilfen in besonderen Lebenslagen (Allgemein)

  • Leistungsbeschreibung

    Auch wenn Sie üblicherweise in der Lage sind, Ihren monatlichen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, können Sie durch bestimmte Umstände wie beispielsweise durch Krankheit oder Gebrechlichkeit in eine Notsituation geraten. Für solche Fälle gibt es die Hilfe in besonderen Lebenslagen

    Bei Fragen zur Hilfe in besonderen Lebenslagen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des Sozialamtes.

    Eine persönliche Beratung stellt sicher, dass Sie vollumfänglich über Ihre persönlichen Leistungsansprüche informiert werden.

    Unsere Mitarbeiter*innen informieren Sie über die mitzubringenden Unterlagen und unterstützen Sie auch beim Ausfüllen der Anträge. 

    Also scheuen Sie sich nicht, unsere Mitarbeiter*innen persönlich anzusprechen.




Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende